Mit dem Übergabevertrag begibt sich der Übergebende oft seines gesamten Vermögens. Um seinen Lebensbedarf trotzdem decken zu können, werden mit dem Übernehmer oft Gegenleistungen vereinbart, die vom Nießbrauch über ein Wohnrecht bis zu einer monatlichen Rentenzahlung jede Art von Gegenleistung also auch die Übernahme noch vorhandener Schulden beinhalten können. Die häufigsten Fälle sind die Übertragung von Grundbesitz. Lebzeitige Vermögensübertragung – Übergabevertrag weiterlesen