Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, also die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben erfolgt nach Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten durch eine Auseinandersetzungsvereinbarung, also einen Vertrag. Bei der Verteilung des Nachlasses werden sich die Miterben regelmäßig an die Anordnungen des Erblassers halten. Erbengemeinschaft – Erbauseinandersetzung weiterlesen